Misshandler soll Kinder nicht sehen
Misshandler darf Kinder nicht sehen:
»Aussetzung des Umgangsrechts«
Besteht die Gefahr, dass der Vater das Besuchsrecht dazu nutzt, Sie oder die Kinder zu misshandeln, können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Aussetzung oder Ausschluss des Umgangsrechts stellen. Sie können auch beantragen, dass Besuche nur in Gegenwart einer Mitarbeiterin des Jugendamts o.a. Einrichtungen stattfinden dürfen (begleiteter Umgang).
Lassen Sie sich unbedingt dazu beraten durch RechtsanwältInnen oder in einer Beratungsstelle, die Rechtsberatung durch JuristInnen anbietet.