Kinder zur Mutter:
»Aufenthaltsbestimmungsrecht«
Auch der Vater kann diesen Antrag stellen, Sie sollten sich deshalb beeilen.
Wo?
Bei der Rechtsantragstelle des Familiengerichts, in dessen Bezirk der Wohnort Ihrer Kinder liegt.
Wann?
Die Rechtsantragsstelle ist meist nur vormittags geöffnet! Droht eine Entführung der Kinder, können Sie auch eine Tagesrichterin verlangen - oder am Samstag den Richter-Notdienst, der dann sofort eine einstweilige Anordnung erlassen kann.
Wie?
Sie müssen bei der Beantragung Gründe angeben, wieso die Kinder beim Partner gefährdet sind.
Über diesen Antrag wird der Partner schriftlich benachrichtigt. Wenn das Gericht über Ihren Eilantrag sofort entscheidet, erfährt er davon erst, wenn die Entscheidung bereits wirksam ist.
Häufig entscheiden die Richter/Richterinnen jedoch erst nach einer mündlichen Verhandlung, in der beide Eltern gehört werden.