Es gibt Wege,
sich aus Misshandlungsbeziehungen zu befreien - egal welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen: befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis oder nur noch eine Duldung.
Lesen Sie auch die anderen Kapitel, denn
das Recht schützt auch Sie
vor
Gewalt und manche Behörde kann Sie bei einer Trennung unterstützen.
Doch studieren Sie zuerst einige Punkte, die speziell für Ausländerinnen gelten:
Wenn Sie die
Wohnung verlassen,
nehmen Sie unbedingt alle wichtigen Papiere,
vor allem aber Ihren Pass mit (Aufenthaltstitel) und eine Notfalltasche (s.
Kapitel »Vorbereiten«).
Ihre Kinder nehmen Sie mit. Um eine mögliche Entführung zu verhindern, beantragen Sie umgehend bei Gericht das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder mit.
Die Flucht in ein Frauenhaus bedeutet nicht automatisch Scheidung.
Es erfolgt keine automatische Meldung durch die Polizei bei der Ausländerbehörde.
Viele Männer behaupten das, um den Frauen Angst zu machen. Das Risiko, dass
der Misshandler selbst die Frau meldet, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.
In einem Frauenhaus leben viele Ausländerinnen. Eine Beratung in Ihrer Muttersprache kann entweder durch eine ausländische Mitarbeiterin oder mittels Dolmetscher/in erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses beraten Sie auch zu aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Über Frauenhäuser und Beratungsstellen können Sie die Adressen von speziellen Rechtsanwälten/Innen bekommen, die sich mit dem Aufenthaltsgesetz (Zuwanderungsgesetz) auskennen.