Staatsangehörigkeit der Kinder
Als Mutter von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit erhält die Ausländerin eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie mit den Kindern zusammenlebt.
- Eheliche Kinder deutscher Väter erhalten durch Geburt deren Staatsangehörigkeit.
- Nichteheliche Kinder deutscher Väter, die nach dem 1.7.1993 geboren sind, erhalten durch Geburt ebenfalls deren Staatsangehörigkeit, wenn die deutsche Vaterschaft festgestellt oder anerkannt wurde.
- Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt mit seiner Geburt ab dem 1.1.2000 die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und dieser Elternteil eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis besitzt.