Kindergarten- / Schulwechsel
Sind Sie geflüchtet, sollten Sie überlegen, die Kinder in einer neuen
Schule oder einem neuen Kindergarten anzumelden. Sonst könnte der Misshandler
Sie dort abpassen oder sogar die Kinder entführen. Für die Ummeldung
benötigen Sie teilweise (je nach gesetzlicher Vorgabe) das Einverständnis
des mitsorgeberechtigten Vaters, das Sie aber durch eine familiengerichtliche
Entscheidung ersetzen lassen können.
Sagen Sie den Mitarbeiterinnen, wer die Kinder abholen darf.
Wichtig ist, sofort beim Familiengericht einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht für die Kinder zu stellen, sonst hat der Vater das Recht, die Kinder abzuholen