Kinder zur Mutter
Sind Sie mit Ihren Kindern geflüchtet, sollten Sie rasch Folgendes beantragen:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das eilt. Wenn der Misshandler vor Ihnen beim Jugendamt oder Familiengericht war, kann er Ihnen die Kinder legal wegnehmen.
Wie?
In diesem Antrag beschreiben Sie die Gefahren
(z.B. Kinder erleben Misshandlung,
werden selber misshandelt, der Vater droht, die Kinder zu entführen, ...)
Darüber wird der Partner schriftlich benachrichtigt. Sie können aber
beantragen, dass er es nicht sofort erfährt.
Wo?
Bei der Rechtsantragstelle im Familiengericht, das für den Wohnort der Kinder zuständig ist.
Wann?
Die Rechtsantragstelle ist meist nur vormittags geöffnet! Droht eine Entführung der Kinder, können Sie auch eine Tagesrichterin verlangen - oder am Samstag den Richter-Notdienst, der dann sofort eine einstweilige Anordnung erlassen kann.