Unbedingt beachten!
Weiß der Misshandler, zu welchen Ämtern Sie gehen, können Sie sich vor Übergriffen so schützen:
- Vereinbaren Sie Termine möglichst außerhalb der regulären Sprechzeiten.
- Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten.
- Informieren Sie die zuständigen Mitarbeiter/innen dieser Ämter über eine mögliche Gefährdung.
- Lassen Sie die Polizei holen, wenn der Misshandler Sie in den Ämtern bedroht oder verfolgt.
Geheimhaltung!
Bitten Sie darum, dass Ihre aktuelle Adresse durch die Ämter nicht an Dritte gegeben wird (Adresse geheimhalten). Auch eine Postfachadresse (z.B. Frauenhaus) gilt als ladungsfähige Adresse und muss von den Ämtern akzeptiert werden.
Arbeitsplatz
Wenn Sie Ihre Arbeit behalten, bitten Sie Vorgesetzte und Kolleginnen, dem Misshandler keine Auskünfte zu geben und Sie zu warnen, falls er Ihnen auflauert.