Wohnungsuche
Wenden Sie sich an das Wohnungsamt in Ihrer Gemeinde und fragen
Sie nach, welche Möglichkeiten es gibt, eine Wohnung zu beantragen und was
Sie dazu benötigen.
Die Wohnung, die Sie verlassen mussten, sollten Sie kündigen um nicht für
spätere Mietschulden zu haften.
Dazu benötigen Sie die Unterschrift des Misshandlers. Weigert er sich Sie
aus dem Vertrag zu entlassen, schildern Sie dem Vermieter die Lage. Können
Sie keine Regelung mit ihm finden, müssen Sie sehr schnell eine Klage auf
Zustimmung zur Kündigung gegen den Misshandler einreichen.
Beim Wohnungsamt beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein -
WBS (Wohnberechtigungsschein).
Dafür benötigen Sie:
- Auszug aus dem polizeilichen Melderegister
- Gültigen Pass oder Personalausweis
- Bescheinigung darüber, dass Sie getrennt leben über das Getrenntleben - diese stellt eine Rechtsanwältin aus
- Geburtsurkunden der Kinder
- Einkommensnachweis, also Bescheinigung über Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe, Lohn- und Gehaltsnachweise
- Eventuell Mutterpass - (ab 15. Woche wird das noch nicht geborene Kind beim Wohnraumanspruch mitgezählt)
Der WBS gilt für die gesamte Bundesrepublik und berechtigt zum Beziehen einer Sozialwohnung.