Misshandler muss sich fern halten
»Schutzanordnung«
oder auch »Bannmeile« genannt.
Dem Misshandler kann jede Kontaktaufnahme mit Ihnen - vor Arbeitsstelle, Kindergarten
und Schule und in der Nähe Ihrer Wohnung - verboten werden,
damit er Sie
nicht belästigt oder bedroht.
Wo?
Amts- bzw. Familiengericht. Die Anträge können Sie hier ausdrucken.
Wie?
Es empfiehlt sich die Antragstellung im Eilverfahren und eine rechtliche Unterstützung.
Es besteht jedoch kein Anwaltszwang.
Sie müssen als eidesstattliche Versicherung einen detaillierten Bericht über Ort und Zeit von den Misshandlungen und
der Gefahr einer Wiederholung abgeben. Atteste und Zeugen helfen, das Gericht zu überzeugen.
Drucken Sie hier den Antragstext dieser »Schutzanordnung« aus, und bringen Sie ihn Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt mit.
Je nachdem, ob Sie mit dem Bedroher einen gemeinsamen Haushalt hatten, den Haushalt schon länger oder erst kürzlich aufgelöst haben, benötigen Sie ein anderes Formular, welches Sie hier finden: