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Vernehmung

Die Polizei wird auch den Täter und dessen Erklärungen anhören.
Es reicht nicht, dass Sie Schlimmes erfahren haben - die Tat muss dem Täter auch bewiesen werden. Sie können dabei mitwirken, indem Sie Beweise bringen:

Die Polizei/Gendarmerie wird von Ihrer Aussage ein Protokoll anfertigen; lesen Sie das Protokoll genau durch und unterschreiben Sie nur, wenn Ihre Aussage auch richtig wiedergegeben ist. Ist dies nicht der Fall, verlangen Sie Änderungen, bevor Sie unterschreiben.

 

Nach der Vernehmung

Wenn Sie sich mit einem Rechtsbeistand/einer RechtsanwältIn über Nebenklage dem Verfahren anschließen, haben Sie bei Gericht Akteneinsicht und können Ihre Aussage nachlesen.

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