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Schmerzensgeld + Schadenersatz

Schmerzensgeld

können Sie beanspruchen auf Grund von Personenschäden und der bei Verletzungen erlittenen Schmerzen.

Schadenersatz

sollten sie verlangen für: ärztliche Behandlung, Verdienstausfall, zerrissene Kleidung, zerstörte Gegenstände.

Ein Rechtsbeistand oder eine Opferschutzorganisation - wie der Weiße Ring - können Ihnen dabei helfen.

Der Weiße Ring hilft Kriminalitätsopfern schnell und informiert über staatliche Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Bundesweites Info-Telefon: 01803 - 34 34 34

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