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Hilfe zum Lebensunterhalt

Generell bekommen alle hilfebedürftigen Ausländerinnen mit einem Aufenthaltsstatus finanzielle Unterstützung Hilfe zum Lebensunterhalt oder herabgesetzten Satz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In manchen Bundesländern macht der Träger der Hilfe zum Lebensunterhalt eine Meldung an die Ausländerbehörde, in manchen nicht.

Bezieht die Ausländerin Hilfe zum Lebensunterhalt, muss sie innerhalb eines Jahres durch Arbeitsaufnahme aus dem Bezug dieser Leistung herauskommen, wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis nicht gefährden will. Das ist oft wegen der nicht vorhandenen Arbeitserlaubnis und kleinen Kindern schwierig.

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