
Aufenthaltsrecht
Will eine Ausländerin ohne gesichertes Aufenthaltsrecht ihre Abschiebung
verhindern, ist eine Beratung durch einen Rechtsbeistand unumgänglich.
Frauenhäuser und Beratungsstellen kennen solche SpezialistInnen im Aufenthaltsrecht.
Aufenthaltsgesetz
Nach § 31 Aufenthaltsgesetz erhalten Frauen nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft ein vom Mann unabhängiges Aufenthaltsrecht.
Bei Trennung wegen außergewöhnlicher Härte (sexueller Missbrauch in der Familie, erhebliche Körperverletzung durch den Ehemann) auch vorher.
