Standort: Strafantrag: Vernehmung | Sprache: de

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Vernehmung

Die Polizei wird auch den Täter und dessen Erklärungen anhören.
Es reicht nicht, dass Sie Schlimmes erfahren haben - die Tat muss dem Täter auch bewiesen werden. Sie können dabei mitwirken, indem Sie Beweise bringen:

  • Ihre Aussage:
    Berichten Sie über alle bisherigen Gewalttaten. Teilen Sie mit, wenn Sie Angst vor weiterer Gewaltanwendung gegen Sie oder Ihre Kinder haben und womit er droht.
  • Atteste
  • ZeugInnen
  • Fotos - Gibt es zerstörte Gegenstände oder Kampfspuren in der Wohnung, die die Polizei als Beweise jetzt fotografieren sollte?

Die Polizei/Gendarmerie wird von Ihrer Aussage ein Protokoll anfertigen; lesen Sie das Protokoll genau durch und unterschreiben Sie nur, wenn Ihre Aussage auch richtig wiedergegeben ist. Ist dies nicht der Fall, verlangen Sie Änderungen, bevor Sie unterschreiben.

 

Nach der Vernehmung

  • Verlangen Sie von der Polizei die Vorgangsnummer. Damit können Sie bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, was aus Ihrem Fall wird.
  • Notieren Sie, was Sie der Polizei gesagt haben: die Umstände, Orte, Datum, Personen, Handlungsabläufe und Wortlaut von Bedrohungen.
    Bis zum Prozess vergeht u.U. viel Zeit. Weicht dann Ihre Aussage vor Gericht von jener ab, die Sie früher (bei der Polizei) gemacht haben, kann Ihnen dies vorgehalten werden.

Wenn Sie sich mit einem Rechtsbeistand/einer RechtsanwältIn über Nebenklage dem Verfahren anschließen, haben Sie bei Gericht Akteneinsicht und können Ihre Aussage nachlesen.

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Weitere Websites zum Thema:

www.4Uman.info
Tests und Infos für Gewaltausübende

www.spass-oder-gewalt.de
Jugendliche sensibilisieren sich für sexuelle Gewalt

www.save-selma.de
Adventure mit Video zeigt wie man aus Missbrauchs-
Beziehungen entkommt

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