ZeugInnen ansprechen
Nicht Sie müssen sich vor den Nachbarn schämen, sondern der Täter.
Sprechen Sie deshalb Nachbarn an, wenn diese die Vorfälle gehört oder
gesehen haben könnten. Lassen Sie deren Beobachtungen aufschreiben, denn
wenn der Prozess erst sehr viel später beginnt, können sich die Zeugen
oft nicht mehr erinnern.