Geld sofort
Sie brauchen Geld. Für Ihre Flucht. Weil Sie verletzt sind. Weil Sie zur Zeit nicht arbeiten gehen können.
1. Antrag auf Unterhaltsforderung
an Ihren Partner durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, die sich im Familienrecht auskennen. Sie/er kann Sie auch gleich über die weiteren rechtlichen Schritte einer Trennung/Scheidung unterrichten.
Viele Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen bieten Rechtsberatung an oder vermitteln an Rechtsberatungen.
2. Antrag auf Arbeitslosengeld II
Das Jobcenter zahlt nachrangig; d.h. es prüft, ob vor ihm nicht andere Stellen/Personen zur Zahlung verpflichtet sind. Manchmal wird deshalb verlangt, dass Sie erst eine Unterhaltsforderung an Ihren Partner stellen.
Ausländerinnen erhalten (bis auf Ausnahmen) keine Hilfe zum Lebensunterhalt; wenn sie diese doch erhalten und dies dauerhaft, kann ihnen die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden.
Wie?
Rufen Sie beim Jobcenter an, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen bzw. welche sie nachreichen können. Oft sind Papiere ja noch in der Wohnung des Misshandlers.
Schildern Sie Ihre Lage, dann gibt es in der Regel auch sofort Geld.
Wo?
Beim Jobcenter Ihres Wohnortes.
Beziehen Sie bereits Arbeitslosengeld II und sind umgezogen, sollten Sie sich
erkundigen, welches Jobcenter nun für Sie zuständig ist.
Bitten Sie um einen Termin außerhalb der Amtsstunden, damit Ihr Mann
Sie dort nicht abpassen kann.
Bitten Sie darum, dass man Ihren Aufenthaltsort geheim hält.
Arbeitslosengeld II (Arbeitslosengeld/-hilfe)
Melden Sie Ihre neue Adresse und Ihr neues Konto dem Jobcenter.