Wohin bei einer Trennung?
Bekannte / Verwandte
Es hat wenig Sinn, zu Bekannten oder Verwandten zu fliehen, solange der Misshandler deren Adresse kennt.
Neue Wohnung
Wenn Sie die Möglichkeit haben, unbemerkt eine eigene Wohnung anzumieten,
brauchen Sie aufmerksame Nachbarn oder Freunde, die sie dort während einer
sehr gefährlichen Zeit unterstützen. Denn bei diesem Weg sind Sie ganz
auf sich gestellt.
Suchen Sie die Unterstützung einer spezialisierten Beratungsstelle.
Frauenhäuser
sind eine geschützte, vorübergehende Wohn- möglichkeit
für Frauen jeder Nationalität mit und ohne Kinder.
Sie sind Tag und Nacht erreichbar.
Ca. 400 Frauenhäuser gibt es in Deutschland - also nicht an jedem Ort.
In der Regel bekommen Sie für sich und Ihre Kinder 1 Zimmer und verpflegen sich selbst.
Im Frauenhaus werden Sie umfassend beraten und unterstützt und, wenn nötig, bei Ämtergängen begleitet. Für die Kinder gibt es meist spezielle Angebote.
Kosten
In einigen Frauenhäusern ist der Aufenthalt kostenlos. In den meisten müssen Sie ein geringes Entgelt pro Tag und Person zahlen.
In bestimmten Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Einschränkungen
Drogen-, alkohol- und medikamentenabhängige sowie psychisch kranke Frauen werden nicht aufgenommen. Nur wenige Frauenhäuser sind behindertengerecht ausgestattet.
Söhne werden in vielen Frauenhäusern nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze aufgenommen - aber man hilft Ihnen dabei, für ältere Söhne eine Unterkunft zu finden. An einigen Orten können Frauen mit älteren Söhnen in eine Zufluchtswohnung ziehen.
Zufluchtswohnungen
Das sind Wohngemeinschaften oder auch Einzelwohnungen zum Schutz von von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern. Die Frauen zahlen die Miete selbst. Bei geringem Einkommen übernimmt das Sozialamt die Miete.
Sie erhalten umfassende Beratung und Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen. Zufluchtswohnungen können allerdings nicht in gleichem Umfang wie die Frauenhäuser Schutz gewähren. Manche Adressen sind nicht anonym. In einigen gibt es eine Altersbegrenzung für Söhne.
In Österreich gibt es Zufluchtswohnungen in dieser Art nicht.
Wegweisung
Die Polizei kann den Misshandler (in Österreich für zehn Tage) aus der Wohnung wegweisen.
Das deutsche Gewaltschutzgesetz ermöglicht jedem Opfer häuslicher Gewalt, den Täter mit Gerichtsbeschlussaus aus der Wohnung zu weisen (s. Kapitel »Gewaltschutz«). Bis zu diesem Beschluss kann die Polizei eine polizeiliche Wegweisung aussprechen.
Trotzdem sollten Sie in gefährlichen Situationen mit den Kindern die Wohnung verlassen und in eine sichere Unterkunft (z.B. Frauenhaus) ziehen.
Faktoren für eine besondere Gefährlichkeit eines Misshandlers
sind:
Waffenbesitz, (Selbstmord-) Drohungen, Alkohol- und Drogenkonsum, krankhafte
Eifersucht.